Das moderne Gesicht des Luxus in St. Konstantin und Helena
Luxus ist eine jener Dimensionen, die über verschiedene Epochen hinweg stabil bleibt, gleichzeitig aber auch den Stempel der Zeit trägt und sich unmerklich verändert.
1.1 PARKPLÄTZE – 24-Stunden-Betrieb auf folgenden Parkplätzen:
Der Zugang zu den Parkplätzen erfolgt über eine automatische Videoüberwachung.
1.2. SMS-ZONE – von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr – gebührenpflichtiges Parken im Bereich:
Parkgebühr für 1 Stunde/24 Stunden in EUR/BGN**
| PKW / Kleinbus | Pro Stunde | Pro 24 Stunden |
|---|---|---|
| Parkplatz „Chernomorets“ (P1) | 2 EUR / 3,91 BGN | 15 EUR / 29,34 BGN |
| Parkplatz „Aquahaus“ (P2) | 2 EUR / 3,91 BGN | 15 EUR / 29,34 BGN |
| Parkplatz „Astor Garden“ (P3) | 2 EUR / 3,91 BGN | 15 EUR / 29,34 BGN |
| Parkplatz „Ensana Aquahaus Hotel & Spa“ (P3) | 2 EUR / 3,91 BGN | 15 EUR / 29,34 BGN |
| Parkplatz „The Bay“ (P6) | 2 EUR / 3,91 BGN | 15 EUR / 29,34 BGN |
| Parkhaus „Einkaufszentrum Primorski“ (Tiefgarage) (P4) | 2 EUR / 3,91 BGN | 15 EUR / 29,34 BGN |
| Parkhaus „Villa Chinka“ (P5) | - | 30 EUR / 58,67 BGN |
| Kostenpflichtige SMS-Zone – Alleen | 2 EUR / 3,91 BGN | - |

Zahlungsmethoden für stundenweises Parken in den SMS-Zonen:
5.1. Parken per SMS
Kunden bulgarischer Mobilfunkanbieter senden für das stundenweise Parken eine SMS mit dem Kfz-Kennzeichen an die Nummer 135201. Der Inhalt der SMS muss mit dem Inhalt des Kennzeichens des jeweiligen Fahrzeugs übereinstimmen. Das System akzeptiert sowohl kyrillische als auch lateinische Schriftzeichen mit maximal 10 Zeichen.
Beispiel:
1234 АВ – richtig
V 1234 AV – falsch
B 1234 AБ – falsch
SMS-Nummer für 1 Stunde Parkdauer 13 52 01
1 SMS = 2 EUR / 3,91 BGN + die Kosten für die SMS gemäß dem Tarif des Mobilfunkanbieters des Kunden
Eine Zahlung gilt als erfolgreich, wenn der Kunde eine Bestätigungs-SMS erhält. Das System versendet 10 Minuten vor Ablauf der bezahlten Parkzeit eine Erinnerungs-SMS.
Kunden können vor Ablauf des aktuellen bezahlten Zeitraums eine SMS für das betreffende Fahrzeug senden. In diesem Fall wird die Parkdauer um eine weitere Stunde verlängert. Bei einem Zahlungsversuch des Kunden vor Beginn oder nach Ende der Betriebszeiten sendet das System eine Rückmeldung, dass der Kunde versucht, vor Beginn oder nach Ende der Betriebszeiten der Zone zu zahlen, und dass keine Gebühren berechnet wurden.
5.2. SMS-Zonen – Bezahlung mit Debit-/Kreditkarten über die mobile App „URBO parking“
Um die mobile App „URBO parking“ nutzen zu können, muss die App für Android oder iOS heruntergeladen werden. Anschließend ist eine Registrierung sowie das Aufladen der virtuellen Geldbörse erforderlich. Die mobile App ermöglicht die Auswahl einer Parkdauer von einer oder mehreren Stunden. Die App benachrichtigt Sie 5 Minuten vor Ablauf der bezahlten Parkzeit, damit Sie diese bei Bedarf verlängern können.
5.3. SMS-Zonen – Bezahlung per QR-Code
Die Parkdauer in den SMS-Zonen kann online bezahlt werden, indem Sie den auf den Schildern an den SMS-Zonen angegebenen QR-Code scannen und den Anweisungen folgen.
5.4. SMS-Zonen – Barzahlung
Die Parkgebühr kann auch an den Rezeptionen des Hotels Primorski, des Astor Garden Hotels, des Hotels Azalia sowie im Aquahouse Thermal and Beach bezahlt werden. Die Bezahlung ist nur für bereits begonnenes Parken möglich. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.
6. Vorzugs-Parkplätze für Fahrzeuge von Menschen mit dauerhaften Behinderungen in den SMS-Zonen
Auf dem Gelände des Ferienortes St. Konstantin und Helena werden in den Zonen mit kurzfristigem kostenpflichtigem Parken („Bezahlte Zone“) eine bestimmte Anzahl festgelegter und gekennzeichneter Parkplätze für Fahrzeuge bereitgestellt, die Menschen mit dauerhaften Behinderungen befördern. Das Parken ist bis zu 3 Stunden kostenlos. Nach Ablauf dieser Zeit wird gemäß den Tarifen für stundenweise gebührenpflichtiges Parken abgerechnet. Bei Mangel an Parkplätzen erfolgt das Parken im Rahmen des stundenweisen gebührenpflichtigen Parkens. Personen mit dauerhaften Behinderungen, die diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, müssen im Besitz eines „Parkausweises für Menschen mit Behinderungen“ sein. Wird eine Nichtübereinstimmung zwischen der Karte und der Person, die sie nutzt, festgestellt und/oder wird eine unrechtmäßige Nutzung festgestellt, wird der reguläre Tarif berechnet.
7. Blockierung eines falsch geparkten Fahrzeugs
An einem Fahrzeug, das vorschriftswidrig geparkt wurde oder für das keine Parkgebühr entrichtet wurde, wird eine „Radklemme“ angebracht. Als unzulässiges Parken gilt auch der Fall, in dem das Fahrzeug nicht vollständig innerhalb der genau markierten Grenzen des jeweiligen Parkplatzes steht, einschließlich der Fälle, in denen ein Teil des Fahrzeugs über die Markierungen hinausragt, einen benachbarten Parkplatz belegt, den Zugang zu einem anderen Parkplatz einschränkt oder den freien Verkehr von Fahrzeugen sowie das Manövrieren in den Fahrbereichen, auf den Manövrierflächen und in den Gemeinschaftsbereichen des Parkhauses behindert.
Bei unzulässigem Parken außerhalb des zugewiesenen Parkplatzes sowie bei Parkvorgängen, die die normale Nutzung des Parkhauses behindern oder die Verkehrsführung darin stören, gilt die Vorschrift zur obligatorischen Anbringung einer „Radklemme“, unabhängig davon, ob eine Parkgebühr entrichtet wurde.
Der Fahrer des mit einer „Radklemme“ gesicherten Fahrzeugs trägt die Kosten für die Durchführung der Maßnahme in Höhe von 20 EUR / 39,12 BGN sowie die fällige Parkgebühr von 2 EUR / 3,91 BGN für jede angefangene Stunde.
Es ist verboten, die Radklemme zu beschädigen und/oder sie durch andere Personen als die dazu befugten Personen zu lösen.
Bei Vorhandensein einer „Radklemme“ wenden Sie sich bitte an: +359 882 455 630 und +359 52 510 203