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Parken

auf dem Gebiet vom K.K. St. Konstantin und Elena

Parkbedingungen in St. St. Konstantin und Elena

1. Arbeitszeiten – Parkplätze und SMS-Zone

1.1 PARKEN – 24-Stunden-Betrieb auf folgenden Parkplätzen:

  • Parkplatz „Chernomorets“ (P1)
  • Parkplatz „Aquahouse“ (P2)
  • Parkplatz Astor Garden (P3)
  • Parkplatz „Einkaufszentrum“ (Tiefgarage) (P4)
  • Parkplatz „Villa Chinka“ (P5)
  • Parkplatz Du Bay (P6)
  • Parkplatz „Ensana Aquahouse hotel“ (P7)

Der Zugang zu den Parkplätzen erfolgt über einen automatischen Videorecorder.

1.2. SMS-ZONE – von 08.00 bis 24.00 Uhr – gebührenpflichtiges Parken mit Reichweite:

  • Allee zum „TC Primorski“
  • Alleen rund um das Hotel „Chaika“
  • Allee östlich des „Internationalen Französischen Lyzeums Varna“
  • Allee hinter dem Eingang des Lidl-Supermarkts

2. Vergünstigungen – Parkplätze

3. Preise für gebührenpflichtiges Parken auf den genannten Parkplätzen und in der SMS-Gebührenzone lauten wie folgt:

Parkgebühr für 1 Stunde/24 Stunden in EUR/BGN**

PKW / Kleinbus Für 1 Stunde Für 24 Stunden
Parkplatz „Chernomorets“ (P1) 2 EUR /3,91 BGN 15 EUR /29,34 BGN
Parkplatz „Aquahaus“ (P2) 2 EUR /3,91 BGN 15 EUR /29,34 BGN
Parkplatz „Astor Garden“ (P3) 2 EUR /3,91 BGN 15 EUR /29,34 BGN
Parkplatz „Ensan Aqua House Hotel & Spa“ (P3) 2 EUR /3,91 BGN 15 EUR /29,34 BGN
Parkplatz „The Bay“ (P6) 2 EUR /3,91 BGN 15 EUR /29,34 BGN
Parkplatz „Einkaufszentrum Primorski“ (Tiefgarage) (P4) 2 EUR /3,91 BGN 15 EUR /29,34 BGN
Parkplatz „Villa Chinka“ (P5) - 30 EUR/58,67 BGN
Kostenpflichtige SMS-Zone – Alleen 2 EUR /3,91 BGN -
*Möglichkeit zum Erwerb eines Parkabonnements. Weitere Informationen unter Tel. +359 887 149 599

Parkplatz der Heiligen Konstantin und Helena

4. PARKPLÄTZE – zusätzliche Bedingungen:

  • Die Ein- und Ausfahrt aus dem Parkbereich wird durch Videokameras überwacht;
  • Auf allen Parkplätzen besteht ein Anspruch auf 30 Minuten kostenlose Parkzeit zur Parkplatzsuche, wobei diese Zeit nicht von der Gesamtnutzungsdauer des Parkplatzes abgezogen wird;
  • Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet;
  • Nach einer Parkdauer von 24 Stunden wird jede angefangene Stunde erneut zum Preis für eine Stunde Parkzeit berechnet;
  • Die Parkgebühr kann an den Zahlungsterminals, online unter www.visitstconstantine.bg nach dem Scannen des auf den Parkschildern angegebenen QR-Codes sowie an der Rezeption des jeweiligen Hotels bezahlt werden;
  • Für die geleistete Zahlung erhält der Kunde einen Kassenbeleg, den er bis zum Verlassen der gebührenpflichtigen Parkzone aufbewahren muss. Die Zeit zum Verlassen des Parkplatzes nach der Zahlung beträgt 30 Minuten;
  • Alle Gäste des Hotels Villa Chinka, die mindestens eine Übernachtung buchen, können die Parkplätze im Resort kostenlos nutzen.

5. SMS-ZONE – Zusätzliche Abrechnungsbedingungen für das Parken per SMS in gebührenpflichtigen Parkzonen:

  • Die Parkdauer beginnt in dem Moment, in dem der Kunde eine SMS an die ausgewählte Kurzwahlnummer gesendet hat.
  • Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet.
  • Nach dem Absenden der SMS durch den Kunden an die Kurzwahlnummer (1 Std.) erhält der Kunde eine Rückmeldung per SMS über die erfolgreiche Bezahlung der Parkgebühr für den ausgewählten Zeitraum. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Parkdauer durch eine neue SMS für den entsprechenden neuen Zeitraum zu verlängern. Bei erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde erneut eine Rückmeldung über die erfolgreiche Verlängerung der Parkdauer.

Zahlungsmethoden für stundenweises Parken in den SMS-Zonen:

5.1. Parken per SMS

Kunden bulgarischer Mobilfunkanbieter senden für das stundenweise Parken eine SMS mit dem Kfz-Kennzeichen an die Nummer 135201. Der Inhalt der SMS muss den Inhalt des Kennzeichens mit der Registrierungsnummer des jeweiligen Fahrzeugs wiedergeben. Das System akzeptiert die Schreibweise in kyrillischer und lateinischer Schrift mit maximal 10 Zeichen.

Beispiel:

1234 АВ – richtig

V 1234 AV – falsch

B 1234 AB – falsch

SMS-Nummer für 1 Stunde Parkdauer 13 52 01

1 SMS = 2 EUR / 3,91 BGN + SMS-Kosten gemäß dem Tarif des Mobilfunkanbieters des Kunden

Eine Zahlung gilt als erfolgreich, wenn der Kunde eine Bestätigungsnachricht erhält. Das System sendet 10 Minuten vor Ablauf der bezahlten Parkzeit eine Erinnerungsnachricht.

Kunden können vor Ablauf der aktuellen bezahlten Parkzeit eine SMS für das betreffende Fahrzeug senden. In diesem Fall wird die Parkzeit um weitere 1 Stunde verlängert. Bei einem Zahlungsversuch des Kunden vor Beginn oder nach Ende der Betriebszeiten sendet das System eine Rückmeldung, dass der Kunde versucht, vor Beginn oder nach Ende der Betriebszeiten der Zone zu zahlen, und keine Gebühr berechnet wurde.

5.2. SMS-Zonen – Bezahlung mit Debit-/Kreditkarten über die mobile App „URBO parking“

Um die mobile App „URBO parking“ nutzen zu können, muss die App für Android oder iOS heruntergeladen werden. Anschließend ist eine Registrierung erforderlich und das virtuelle Portemonnaie muss aufgeladen werden. Die mobile App ermöglicht die Auswahl einer Parkdauer von einer oder mehreren Stunden. Die App benachrichtigt Sie 5 Minuten vor Ablauf der bezahlten Parkzeit, damit Sie diese bei Bedarf verlängern können.

5.3. SMS-Zonen – Bezahlung per QR-Code

Das Parken in den SMS-Zonen kann online bezahlt werden, indem Sie den auf den Schildern an den SMS-Zonen angegebenen QR-Code scannen und den Anweisungen folgen.

5.4. SMS-Zonen – Barzahlung

Die Parkgebühren können auch an den Rezeptionen des Hotels Primorski, des Astor Garden Hotels, des Hotels Azalia sowie im Aquahouse Thermal and Beach bezahlt werden.

6. Vorzugs-Parkplätze für Fahrzeuge von Menschen mit dauerhaften Behinderungen in den SMS-Zonen

Auf dem Gebiet des Ferienortes St. St. Konstantin und Elena werden in den Zonen mit kurzfristigem kostenpflichtigen Parken („Bezahlte Zone“) eine bestimmte Anzahl fester und gekennzeichneter Parkplätze für das bevorzugte Parken von Fahrzeugen bereitgestellt, die Menschen mit dauerhaften Behinderungen befördern. Das Parken ist bis zu 3 Stunden kostenlos. Nach Ablauf dieser Zeit wird gemäß den Tarifen für stundenweise gebührenpflichtiges Parken abgerechnet. Bei Mangel an Parkplätzen erfolgt das Parken im Rahmen des stundenweisen gebührenpflichtigen Parkens. Personen mit dauerhaften Behinderungen, die diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, müssen im Besitz eines „Parkausweises für Menschen mit Behinderungen“ sein. Wird eine Nichtübereinstimmung zwischen der Karte und der Person, die sie nutzt, festgestellt und/oder wird eine unrechtmäßige Nutzung festgestellt, wird der reguläre Tarif berechnet.

7. Blockierung eines falsch geparkten Fahrzeugs

Ein Fahrzeug, das vorschriftswidrig geparkt wurde oder für das keine Parkgebühr entrichtet wurde, wird mit einer „Radkralle“ gesichert. Der Fahrer des mit einer „Radklemme“ gesicherten Fahrzeugs zahlt die Kosten für die Durchführung der Maßnahme in Höhe von 20 EUR / 39,12 BGN sowie die fällige Parkgebühr von 2 EUR / 3,91 BGN für jede angefangene Stunde. Es ist verboten, die Radklemme zu beschädigen und/oder sie von anderen Personen als den dazu befugten Personen zu lösen.

Bei Vorhandensein einer „Radkralle“ wenden Sie sich bitte an: +359 882 455 630 und +359 52 510 203

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