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Parken

auf dem Gebiet vom K.K. St. Konstantin und Elena

Parkbedingungen in St. Konstantin und Helena

1. Öffnungszeiten – Parkplätze und SMS-Zone

1.1 PARKPLÄTZE – 24-Stunden-Betrieb auf folgenden Parkplätzen:

  • Parkplatz „Chernomorets“ (P1)
  • Parkplatz „Aquahaus“ (P2)
  • Parkplatz „Astor Garden“ (P3)
  • Parkplatz „Einkaufszentrum“ (Tiefgarage) (P4)
  • Parkplatz „Villa Chinka“ (P5)
  • Parkplatz „The Bay“ (P6)
  • Parkplatz „Ensana Aquahaus Hotel“ (P7)

Der Zugang zu den Parkplätzen erfolgt über eine automatische Videoüberwachung.

1.2. SMS-ZONE – von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr – gebührenpflichtiges Parken im Bereich:

  • Allee zum „Einkaufszentrum Primorski“
  • Alleen rund um das Hotel „Chaika“
  • die Einfahrt östlich des „Internationalen französischen Lyzeums Varna“
  • die Einfahrt hinter dem Eingang des Lidl-Supermarkts

2. Vergünstigungen – Parkplätze

3. Die Preise für kostenpflichtiges Parken auf den genannten Parkplätzen und in der SMS-Parkzone lauten wie folgt:

Parkgebühr für 1 Stunde/24 Stunden in EUR/BGN**

PKW / Kleinbus Pro Stunde Pro 24 Stunden
Parkplatz „Chernomorets“ (P1) 2 EUR / 3,91 BGN 15 EUR / 29,34 BGN
Parkplatz „Aquahaus“ (P2) 2 EUR / 3,91 BGN 15 EUR / 29,34 BGN
Parkplatz „Astor Garden“ (P3) 2 EUR / 3,91 BGN 15 EUR / 29,34 BGN
Parkplatz „Ensana Aquahaus Hotel & Spa“ (P3) 2 EUR / 3,91 BGN 15 EUR / 29,34 BGN
Parkplatz „The Bay“ (P6) 2 EUR / 3,91 BGN 15 EUR / 29,34 BGN
Parkhaus „Einkaufszentrum Primorski“ (Tiefgarage) (P4) 2 EUR / 3,91 BGN 15 EUR / 29,34 BGN
Parkhaus „Villa Chinka“ (P5) - 30 EUR / 58,67 BGN
Kostenpflichtige SMS-Zone – Alleen 2 EUR / 3,91 BGN -
*Möglichkeit zum Erwerb eines Parkabonnements. Weitere Informationen unter Tel. +359 887 149 599

Parkplatz der Heiligen Konstantin und Helena

4. PARKPLÄTZE – zusätzliche Bedingungen:

  • Die Ein- und Ausfahrt aus dem Parkbereich wird durch Videokameras überwacht;
  • Auf allen Parkplätzen besteht ein Anspruch auf 30 Minuten kostenlose Parkzeit zur Parkplatzsuche; diese Zeit wird nicht von der Gesamtnutzungsdauer des Parkplatzes abgezogen;
  • Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet;
  • Nach einer Parkdauer von 24 Stunden wird jede angefangene Stunde erneut zum Preis für eine Stunde Parkzeit berechnet;
  • Die Parkgebühr kann an den Zahlungsterminals, online unter www.visitstconstantine.bg nach dem Scannen des auf den Parkschildern angegebenen QR-Codes sowie an der Rezeption des jeweiligen Hotels bezahlt werden;
  • Für die getätigte Zahlung erhält der Kunde einen Kassenbeleg, den er bis zum Verlassen der kostenpflichtigen Parkzone aufbewahren muss. Die Zeit zum Verlassen des Parkplatzes nach der Zahlung beträgt 30 Minuten;
  • Alle Gäste des Hotels Villa Chinka, die mindestens eine Übernachtung buchen, können die Parkplätze im Ferienort kostenlos nutzen.

5. SMS-ZONE – Zusätzliche Abrechnungsbedingungen für das Parken per SMS in gebührenpflichtigen Parkzonen:

  • Die Parkdauer beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde eine SMS an die ausgewählte Kurznummer gesendet hat.
  • Jede angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet.
  • Nach dem Absenden der SMS durch den Kunden an die Kurzwahlnummer (1 Std.) erhält der Kunde eine Rück-SMS über die erfolgreiche Bezahlung der Parkgebühr für den entsprechenden ausgewählten Zeitraum. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Parkdauer durch eine neue SMS für den entsprechenden neuen Zeitraum zu verlängern. Bei erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde erneut eine Rückmeldung über die erfolgreiche Verlängerung der Parkdauer.

Zahlungsmethoden für stundenweises Parken in den SMS-Zonen:

5.1. Parken per SMS

Kunden bulgarischer Mobilfunkanbieter senden für das stundenweise Parken eine SMS mit dem Kfz-Kennzeichen an die Nummer 135201. Der Inhalt der SMS muss mit dem Inhalt des Kennzeichens des jeweiligen Fahrzeugs übereinstimmen. Das System akzeptiert sowohl kyrillische als auch lateinische Schriftzeichen mit maximal 10 Zeichen.

Beispiel:

1234 АВ – richtig

V 1234 AV – falsch

B 1234 AБ – falsch

SMS-Nummer für 1 Stunde Parkdauer 13 52 01

1 SMS = 2 EUR / 3,91 BGN + die Kosten für die SMS gemäß dem Tarif des Mobilfunkanbieters des Kunden

Eine Zahlung gilt als erfolgreich, wenn der Kunde eine Bestätigungs-SMS erhält. Das System versendet 10 Minuten vor Ablauf der bezahlten Parkzeit eine Erinnerungs-SMS.

Kunden können vor Ablauf des aktuellen bezahlten Zeitraums eine SMS für das betreffende Fahrzeug senden. In diesem Fall wird die Parkdauer um eine weitere Stunde verlängert. Bei einem Zahlungsversuch des Kunden vor Beginn oder nach Ende der Betriebszeiten sendet das System eine Rückmeldung, dass der Kunde versucht, vor Beginn oder nach Ende der Betriebszeiten der Zone zu zahlen, und dass keine Gebühren berechnet wurden.

5.2. SMS-Zonen – Bezahlung mit Debit-/Kreditkarten über die mobile App „URBO parking“

Um die mobile App „URBO parking“ nutzen zu können, muss die App für Android oder iOS heruntergeladen werden. Anschließend ist eine Registrierung sowie das Aufladen der virtuellen Geldbörse erforderlich. Die mobile App ermöglicht die Auswahl einer Parkdauer von einer oder mehreren Stunden. Die App benachrichtigt Sie 5 Minuten vor Ablauf der bezahlten Parkzeit, damit Sie diese bei Bedarf verlängern können.

5.3. SMS-Zonen – Bezahlung per QR-Code

Die Parkdauer in den SMS-Zonen kann online bezahlt werden, indem Sie den auf den Schildern an den SMS-Zonen angegebenen QR-Code scannen und den Anweisungen folgen.

5.4. SMS-Zonen – Barzahlung

Die Parkgebühr kann auch an den Rezeptionen des Hotels Primorski, des Astor Garden Hotels, des Hotels Azalia sowie im Aquahouse Thermal and Beach bezahlt werden. Die Bezahlung ist nur für bereits begonnenes Parken möglich. Eine Vorauszahlung ist nicht möglich.

6. Vorzugs-Parkplätze für Fahrzeuge von Menschen mit dauerhaften Behinderungen in den SMS-Zonen

Auf dem Gelände des Ferienortes St. Konstantin und Helena werden in den Zonen mit kurzfristigem kostenpflichtigem Parken („Bezahlte Zone“) eine bestimmte Anzahl festgelegter und gekennzeichneter Parkplätze für Fahrzeuge bereitgestellt, die Menschen mit dauerhaften Behinderungen befördern. Das Parken ist bis zu 3 Stunden kostenlos. Nach Ablauf dieser Zeit wird gemäß den Tarifen für stundenweise gebührenpflichtiges Parken abgerechnet. Bei Mangel an Parkplätzen erfolgt das Parken im Rahmen des stundenweisen gebührenpflichtigen Parkens. Personen mit dauerhaften Behinderungen, die diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, müssen im Besitz eines „Parkausweises für Menschen mit Behinderungen“ sein. Wird eine Nichtübereinstimmung zwischen der Karte und der Person, die sie nutzt, festgestellt und/oder wird eine unrechtmäßige Nutzung festgestellt, wird der reguläre Tarif berechnet.

7. Blockierung eines falsch geparkten Fahrzeugs

An einem Fahrzeug, das vorschriftswidrig geparkt wurde oder für das keine Parkgebühr entrichtet wurde, wird eine „Radklemme“ angebracht. Als unzulässiges Parken gilt auch der Fall, in dem das Fahrzeug nicht vollständig innerhalb der genau markierten Grenzen des jeweiligen Parkplatzes steht, einschließlich der Fälle, in denen ein Teil des Fahrzeugs über die Markierungen hinausragt, einen benachbarten Parkplatz belegt, den Zugang zu einem anderen Parkplatz einschränkt oder den freien Verkehr von Fahrzeugen sowie das Manövrieren in den Fahrbereichen, auf den Manövrierflächen und in den Gemeinschaftsbereichen des Parkhauses behindert.

Bei unzulässigem Parken außerhalb des zugewiesenen Parkplatzes sowie bei Parkvorgängen, die die normale Nutzung des Parkhauses behindern oder die Verkehrsführung darin stören, gilt die Vorschrift zur obligatorischen Anbringung einer „Radklemme“, unabhängig davon, ob eine Parkgebühr entrichtet wurde.

Der Fahrer des mit einer „Radklemme“ gesicherten Fahrzeugs trägt die Kosten für die Durchführung der Maßnahme in Höhe von 20 EUR / 39,12 BGN sowie die fällige Parkgebühr von 2 EUR / 3,91 BGN für jede angefangene Stunde.

Es ist verboten, die Radklemme zu beschädigen und/oder sie durch andere Personen als die dazu befugten Personen zu lösen.

Bei Vorhandensein einer „Radklemme“ wenden Sie sich bitte an: +359 882 455 630 und +359 52 510 203

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